Als Folgeförderung des § 34 f EStG können Bauherren und Erwerber, welche Anspruch auf eine Eigenheimzulage (bis 31.12.2005) haben, während des insgesamt achtjährigen Förderzeitraumes für jedes Kind, eine Kinderzulage in Höhe von EURO 800,- pro Jahr beziehen.
(siehe auch Eigenheimzulage)
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