Fördergrundbetrag
Die Eigenheimzulage wurde mit Ablauf des 31.12.2005 abgeschafft. Wer als Bauherr oder Käufer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung neu errichtet und zu Wohnzwecken selbst nutzt, erhält 1% der Herstellungs- oder Anschaffungskosten inklusive Grundstück, höchstens 1.250 EUR im Jahr. Dieser Förderungsbetrag wird acht Jahre lang gezahlt. Insgesamt beträgt er also max. 10.000 EUR. Die gesamte Eigenheimzulage (Förderbetrag plus Kinderzulage in acht Jahren) darf nicht höher sein als die tatsächlichen Herstellungs-/Anschaffungskosten.