Eigenheimzulage (bis 31.12.2005)
Seit dem 01.01.1996 wird die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum vom Staat durch Gewährung einer sogenannten Eigenheimzulage gefördert. Die gesetzliche Grundlage bildet das Eigenheimzulagengesetz, welches den davor geltenden § 10 e EStG ersetzt. Dem Bürger wird dabei nicht etwa eine Steuervergünstigung gewährt, sondern es fließen ihm innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen für den Zeitraum von 8 Jahren finanzielle Mittel zu. (siehe auch Eigenheimzulage im Hauptmenue)

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