Eine Eigentumswohnung umfaßt das Einzeleigentum an einer Wohnung (Sondereigentum), den hiermit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen (Gemeinschaftseigentum). Sie bietet den Vorteil eines unmittelbaren Rechts auf Nutzung einer Wohnung. Die das ganze Objekt betreffende Kosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer nach diversen Verteilungsschlüsseln umgelegt.
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