Einheitswert
Steuerrechtlicher Begriff. Der Einheitswert ist der Richtwert eines Gebäudes oder Grundstückes, nach dem die Grund-, Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuer festgelegt wird. Der Einheitswert liegt weit unter dem Marktwert. Seit 1997 werden diese Einheitswerte nicht mehr festgelegt, da seit dieser Zeit die Erbschafts- und Grunderwerbsteuer auf Basis von Grundbesitzwerten erhoben werden.

Verwandte Beiträge
Grundsteuer