Einkommen (netto)
Als Netto Einkommen bezeichnet der Gesetzgeber das nach §2 Abs. 1 EStG  geregelte zu versteuerende Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich als Summe von sieben verschiedenen Einkunftsarten: die sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige oder nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG. Davon abgezogen werden der Altersentlastungsbetrag, die Sonderausgaben, Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, Kinder- und Sonderfreibeträge nach § 32 EStG und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge.

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