Einliegerwohnung
Kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus. Von einer Einliegerwohnung kann gesprochen werden, wenn - es sich um eine separate, in sich abgeschlossene Wohnung handelt, - die Wohnungsgrösse mindestens 25 Quadratmeter beträt,- eine eigene Küche und sanitäre Einrichtungen vorhanden sind.