Als Erschließung bezeichnet man alle Aktivitäten, die für den Bau eines Hauses notwendig sind, aber außerhalb des Baugrundstücks liegen. Dies ist z.B. die Anschließung des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung, die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz sowie die Anbindung an das Straßennetz. Für die Anschlüsse ist i.d.R. die Gemeinde zuständig. Der Grundstückseigentümer nach der kommunalen Gebührenordnung an den Kosten beteiligt.
(siehe auch Erschließungskosten)
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