Erster Rang / erste Hypothek
Im Grundbuch versteht man unter dem Rang die Rangfolge eingetragener Rechte. Das rangerste Recht wird bei einer Zwangsvollstreckung zuerst voll befriedigt, erst danach kommen die weiteren Rechte. Bei der Darlehensvergabe versteht man unter dem ersten Rang oder der ersten Hypothek den Darlehensbetrag, den Geldinstitute durch die maximale Sicherheit zu besten Zinskonditionen vergeben. Die Höhe des ersten Ranges beträgt in der Regel 60% des Beleihungswertes, das entspricht im Allgemeinen 54% des Verkehrswertes.