Abnahme
Das Objekt wird dem Käufer oder Bauherrn übergeben. Durch die Abnahme wird anerkannt, daß die Herstellung wie vertraglich vereinbart erfolgte. Deshalb sollte ein Protokoll angefertigt werden, in dem alle Mängel aufgeführt sind. Gleichzeitig sollte festgehalten werden, in welcher Frist die Mängel behoben sein müssen. Nach der Abnahme besteht in der Regel kein Anspruch auf Mängelbeseitigung mehr.

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