Abnahmeverpflichtung
Unter der Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich ein Darlehen innerhalb einer vorher vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen. (siehe auch Bereitstellungszinsen)
Verwandte Beiträge
Nichtabnahmeentschädigung