Unter Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke, also unbewegliche Sachen (im Gegensatz zu Mobilien, beweglichen Sachen), das sind: Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte.
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