Unter Kündigung versteht man in der Baufinanzierung die einseitige Erklärung eines Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung eines Darlehensvertrages. Kommt eine Darlehensvertrag zwischen z.B. Bank und Kunde rechtskräftig zustande, so darf die Bank dieses Darlehen per Gesetz nicht kündigen oder aufheben. Der Kunde aber kann das Darlehen je nach Vertraggestaltung zu vorher festgelegten Terminen jederzeit kündigen (z.B. nach Ablauf der Zinsbindungsfrist).
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