Mindestsparguthaben
Unter dem Mindestsparguthaben versteht man den Betrag, der bei einem Bausparvertrag mindestens angespart sein muß, damit das Bauspardarlehen zuteilungsreif wird. Je nach Vereinbarung variiert die Höhe des Mindestsparguthabens zwischen 40% und 50% der Bausparsumme.

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