Mindestsparguthaben |
Unter dem Mindestsparguthaben versteht man den Betrag, der bei einem Bausparvertrag mindestens angespart sein muß, damit das Bauspardarlehen zuteilungsreif wird. Je nach Vereinbarung variiert die Höhe des Mindestsparguthabens zwischen 40% und 50% der Bausparsumme. | |||
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