Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z.B. 10.000,-- Euro) Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an Dritte zu ungunsten des Kreditgebers zu verändern. Sie wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.