Notarielle Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung ist die schriftliche Bestätigung des Notars, daß Personen in seinem Beisein ihre Willenserklärungen abgegeben haben. Dies gilt insbesondere für Grundstückskaufverträge und die Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung). Gemäß Beurkundungsgesetz kann kein Grundstücksgeschäft ohne notarielle Beurkundung rechtswirksam abgeschlossen werden.

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