Rangstelle
Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.

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Auszahlungsvoraussetzungen Nachrang Rangrücktritt Valutierung