Rangstelle
Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.
Verwandte Beiträge
Auszahlungsvoraussetzungen
Nachrang
Rangrücktritt
Valutierung