Sondertilgung
Eine Zahlung, die über die vereinbarte, regelmäßige Darlehensrate hinaus geleistet wird. Eine geleistete Sondertilgung wird in der vereinbarten Zahlungsperiode (im Allgemeinen monatlich) auf die Restschuld angerechnet. Hierdurch führt eine Sondertilgung in der Regel zu einer Verkürzung der Gesamtlaufzeit eines Darlehens. In einigen Fällen kann hier auch eine Reduzierung der monatlichen Darlehensrate vereinbart werden. Einige Darlehensgeber verlangen eine 12-monatige Wartezeit vor Leistung der ersten Sondertilgung. Im Allgemeinen wird eine Sondertilgung als Option, also nicht als verplichtend zu zahlende Leistung, vereinbart.