Tilgungsstreckung
Vereinbart ein Darlehensnehmer mit seinem Kreditinstitut ein Damnum, erhält er bei Auszahlung ein um das Damnum reduzierten Betrag. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, die sich mit Hilfe eines Zusatzdarlehens ganz oder teilweise schließen läßt. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen muß allerdings zuerst getilgt werden, womit es zu einer Tilgungsstreckung des Hauptdarlehen kommt, da dieses zunächst tilgungsfrei bestehen bleibt. Dies führt in der Regel zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtdarlehens