Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung  wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat bzw. wenn er von ihr befreit ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung und somit letztlich auch für den Eigentumsübergang.