Anderkonto
Treuhandkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte), die einem besonderen Standesrecht unterliegen, eröffnet wird und auf das ausschließlich Dritten zustehende Gelder eingezahlt werden. Auf ein solches Konto kann die Bank eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung des Darlehensnehmers bis zu endgültigen Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch vornehmen. (siehe auch Notaranderkonto)

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