Vorkaufsrecht
Beim Verkauf eines Objektes kann der Vorkaufsberechtigte in einen Kaufvertrag einsteigen. Das heißt, wenn der Vorkaufsberechtigte bereit ist, zu den zwischen Eigentümer und potentiellem Käufer ausgehandelten Bedingungen den Kaufvertrag seinerseits abzuschließen. Z. B. für Mieter von Häusern und Wohnungen, die später einmal verkauft werden sollen ist es sinnvoll, das Vorkaufsrecht zu sichern. Das Vorkaufsrecht sichert das Recht zum Kauf, es verpflichtet aber nicht dazu.

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