Vorlasten
Vorlasten sind Belastungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Dies sind z.B. Grundschulden aber auch wertmindernde Rechte wie Wohnrecht, Leibrente oder Nießbrauch. Maßgeblich für den Rang ist i.d.R. das Eintragungsdatum. Alle diese Rechte können aber auch hinter ein neu einzutragendes Recht zurücktreten. Dies muß jedoch einzeln mit den Gläubigern verhandelt werden.

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