Angemessener Wert / Kosten
Der angemessene Wert ist Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes (= beleihbarer Wert). Die Gesamtgestehungskosten abzüglich der Kosten für luxuriöse "Extras" wie Schwimmbad, Sauna, goldene Türgriffe, goldene Wasserhähne o.ä. ergeben den angemessenen Wert.