Angemessener Wert / Kosten |
Der angemessene Wert ist Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes (= beleihbarer Wert). Die Gesamtgestehungskosten abzüglich der Kosten für luxuriöse "Extras" wie Schwimmbad, Sauna, goldene Türgriffe, goldene Wasserhähne o.ä. ergeben den angemessenen Wert. | |
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