Anschaffungskosten
Als Anschaffungkosten bezeichnet man die Summe aller Aufwendungen, die ein Käufer hat, um Eigentum an einem bebauten oder unbebauten Grundstück zu erwerben. Diese setzten sich in der Regel zusammen aus dem Kaufpreis für die Immobilie einschließlich übernommener Belastungen, die Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr einschließlich Mehrwertsteuer), die Kosten für den Vertragsabschluß (Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren). Ferner kann man evtl. anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen. Diese Anschaffungskosten sind ggf. in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig.

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