Stillhalteerklärung
Eine Stillhalteerklärung oder eine sog. Belastungsgenehmigung wird benötigt, wenn im Grundbuch vom Erbbaurechtgeber (meist die Stadt oder Kirche) ein vorrangiges Erbbaurecht eingetragen ist. Die wichtigsten Punkte der Stillhalteerklärung sind z.B., dass ohne Zustimmung des Gläubigers, keinen sonstigen Rechten der Vorrang oder Gleichrang mit dem Erbbauzins eingeräumt wird und dass der Grundstückseigentümer auf vorrangige Ansprüche auf den Erbbauzins (Pacht) bei einer Zwangsversteigerung verzichtet.