Energieausweis
Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (früher auch Energiepass genannt) ist im Abschnitt 5, §16ff der Energieeinsparverordnung  (EnEV) geregelt. Quelle: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1519.pdf  Weitere Informationen zu diesem Thema: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis