Auflassung
Unter Auflassung versteht man die Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie zur Übertragung des Eigentums. Die Auflassungserklärung muß vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit von Käufer und Verkäufer (oder deren Stellvertretern) abgegeben werden. Mit der Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch ist dann das Eigentum an den Käufer übertragen worden.

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