Außenanlagen
Als Außenanlagen bezeichnet man alle Anlagen außerhalb des Bauwerkes (Gebäudes).Für nicht gewerbliche Bauwerke sind dies in der Regel Mauern und Zäune einschließlich Türen, Tore und Schranken. Bei größeren Anlagen oder Gewerbeflächen können weitere Kosten entstehen für Einfriedungen, Geländebearbeitungen, Versorgungs- und Abwasseranlagen, Straßen und Wege, Treppen, Grünflächen und andere Außenanlagen für besondere Zweckbestimmungen dazukommen.