Baugenehmigung
Die Baugenehmigung (in der Umgangssprache auch als 'roter Punkt' bekannt) ist ein schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser sagt aus, daß dem beantragten Bauvorhaben in Abhängigkeit des Erfüllens bestimmter Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung keine Hindernisse entgegenstehen. Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Eine Baugehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Die Baugenehmigung muß für Neubauten und grundlegende bauliche Veränderungen (wie Ausbauten und Erweiterungen) eingeholt werden. Ohne die Baugenehmigung darf mit der Durchführung des Bauvorhabens nicht begonnen werden.

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