Bearbeitungsgebühr / -entgelt
Von den Banken i.d.R. einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Darlehens vom Darlehensbetrag abgezogen, d.h. nicht 100 Prozent des Darlehens werden ausbezahlt. Sie ist bei der Berechnung des Effektivzinssatzes zu berücksichtigen.