Behörden
Folgende Behörden geben Auskunft bei Unklarheiten: örtliches Bauamt   Gibt Auskunft unter welchen Auflagen auf einem Grundstück gebaut werden darf. örtliche Bauaufsichtsbehörde    Bei Fragen z. B. zum Bauantrag oder zur Baugenehmigung örtliche Baubehörde   Bei Fragen zu baugenehmigungsrechtlichen Auflagen, wie z. B. der Höhe von    Treppengeländern etc. örtliches Landsratsamt   Das Landsratsamt gibt darüber hinaus Auskunft über die verschiedenen Förderwege. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung    Deichsmanns Aue 31 - 37   53179 Bonn Eine Liste der zuständigen Behörden bei Fragen zur staatlichen Wohnungsbauförderung finden Sie unter 'staatliche Förderung'.