Beleihungswert / beleihbarer Wert
Der Beleihungswert ist der Wert, den ein Beleihungsobjekt bei einer Veräußerung jederzeit erzielen würde. Der Beleihungswert ist deshalb auch die Basis zur Berechnung der Beleihungshöhe (Darlehenshöhe) und wird vom geldgebenden Institut festgesetzt. Die Berechung des Beleihungswertes oder beleihbaren Wertes erfolgt beim geldgebenden Institut nach folgender Formel: Angemessener Wert abzügl. X % Sicherheitsabschlag (meist 10-20%) ------------------------------------ = Beleihungswert (siehe auch Wertermittlung)