Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Darlehensnehmer für den Zeitraum zwischen der Bereitstellung des Darlehens (Darlehenszusage) und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehens (Auszahlung) in Rechnung stellen kann. Sie fallen an, weil die Bank für die jederzeit zu erwartende Darlehensauszahlung Gelder bereithalten muß, die sie nicht zinsgünstig anlegen kann (Zinsverlust) oder weil sich die Bank ihrerseits die Mittel für die Kreditvergabe beschafft, wobei sie selbst Zinsen zahlen muß. Bereitstellungszinsen fallen in der Regel in Höhe von 0,25 % pro Monat aus dem nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag an. Die Berechnung der Bereitstellungszinsen beginnt meist nach drei Monaten ab Darlehenszusage, wobei auch längere Zeiträume vereinbart werden können, Die Dauer der Bereitstellungszins freien Zeit ist z.B. bei Neubauprojekten ein wichtiger Punkt, da eine zu kurz gewählte Dauer die Finanzierung erheblich verteuern kann.

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