Bürgschaftsgebühr
Sofern Kreditinstitute im Rahmen der Wohungsbaufinanzierung als Bürgen auftreten, erheben diese eine Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr) für die Übernahme des Risikos und für den daraus entstehenden Prüfungs- und Verwaltungsaufwand. Die Bürgschaftsgebühr wird entweder einmalig oder laufend dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt.

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