Courtage
Als Courtage oder Maklerprovision bezeichnet man den so genannten Maklerlohn zum Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses eines Vertrages (bspw. Kaufvertrag einer Immobilie) oder für die Vermittlung eines Vertrages. Ein Anspruch der Courtage ist dann gegeben, wenn die Maklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen ist der Maklerlohn erfolgabhängig. Die Höhe der Courtage bemißt sich deshalb auch nicht nach dem Aufwand, sondern i.d.R. nach einem Prozentsatz des Objektpreises, bei Miet- und Pachtverträgen als Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht.

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