Die Eigenheimzulage wurde mit Ablauf des 31.12.2005 abgeschafft.
Bauherren und Erwerber, die Anspruch auf Eigenheimzulage haben, können auf Antrag für jedes Kind, für das sie im Förderzeitraum einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, jährlich für die Dauer der Grundförderung eine Kinderzulage in Höhe von 800 EUR pro Kind bekommen.
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