Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Grundbucheintragungen, die zu einem Grundstück bestehen. Darlehensgeber verlangen einen beglaubigten Grundbuchauszug als Nachweis für die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld. Der Grundbuchauszug sollte nicht älter als 3 Monate sein.
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