Die Zinsbindungsfrist, oder auch Festschreibungszeit genannt, ist der Zeitraum, innerhalb dem der Zins in der vertraglich vereinbarten Höhe festgeschrieben ist. Üblicherweise beträgt die Zinsbindungsfrist zwischen 5 und 15 Jahre. Jedoch sind auch Zinsbindungsfristen möglich, die für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Teilweise auch für die gesamte Laufzeit eines Darlehens. Kurze Zinsbindungsfristen empfehlen sich in Phasen hoher Zinsen, lange Festschreibungszeiten entsprechend in Phasen niedriger Zinsen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird über die Höhe der Zinsen, zu denen das Darlehen weiter geführt werden soll, neu verhandelt. Man spricht hier von einer Konditionenanpassung. Bei Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist von über 10 Jahren hat der Darlehensnehmer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§489 BGB [früher §609a BGB]) ein ordentliches Kündigungsrecht.
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