Die Hypothek (s. Grundpfandrecht) dient wie die Grundschuld als Sicherheit für den Darlehensgeber. Durch die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch hat der Darlehensgeber das Recht, seine Forderungen aus dem Erlös einer Zwangsvollstrekkung zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld muß der Darlehensgeber bei einer eingetragenen Hypothek seine Forderungen erst nachweisen. Dadurch ist die Hypothek weniger flexibel zu handhaben als eine Grundschuld und wird deshalb heute auch kaum noch verwendet.
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