Der Lastenzuschuß ist ein vom Staat gewährter Zuschuß zu den Belastungen, die Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheims zu tragen haben. Die Rechtsgrundlage für den Lastenzuschuß bilden das Wohngeldgesetz und die Wohngeldverordnung. Der Rechtsanspruch auf Lastenzuschuß ist an einige Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. Höhe des Jahreseinkommens, zuschußfähige Belastungen etc.
|
|