Unter Abtretung versteht man die Übertragung eines Rechts von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger (z.B. Darlehensgeber). Abtretungen innerhalb einer Baufinanzierung: Abtretung einer Grundschuld (Bedeutsam bei Umschuldungen). Dabei erübrigt eine Abtretung die Eintragung einer neuen Grundschuld in das Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers. Dieser wird jedoch erwarten, daß die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld seinen Anforderungen entsprechen (Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Auch die Teilabtretung von Grundschulden ist möglich.
- Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzungen).
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