Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Kredit- bzw. Darlehensverträge beinhalten in der Regel die sogenannte Schufa-Klausel. Dadurch ist das finanzierende Kreditinstitut berechtigt, von der Schufa Auskünfte über den Kreditnehmer und die Aufnahme und Abwicklung von Krediten zu erhalten. Das Kreditinstitut kann seinerseits verpflichtet sein, der Schufa Auskünfte über die eigene Kreditvergabe zu erteilen.
Weitere Informationen unter http://www.schufa.de
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