Folgende Behörden geben Auskunft bei Unklarheiten:
örtliches Bauamt
Gibt Auskunft unter welchen Auflagen auf einem Grundstück gebaut werden darf.
örtliche Bauaufsichtsbehörde
Bei Fragen z. B. zum Bauantrag oder zur Baugenehmigung
örtliche Baubehörde
Bei Fragen zu baugenehmigungsrechtlichen Auflagen, wie z. B. der Höhe von
Treppengeländern etc.
örtliches Landsratsamt
Das Landsratsamt gibt darüber hinaus Auskunft über die verschiedenen Förderwege.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Deichsmanns Aue 31 - 37
53179 Bonn
Eine Liste der zuständigen Behörden bei Fragen zur staatlichen Wohnungsbauförderung finden Sie unter 'staatliche Förderung'.
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