Als Anschaffungkosten bezeichnet man die Summe aller Aufwendungen, die ein Käufer hat, um Eigentum an einem bebauten oder unbebauten Grundstück zu erwerben.
Diese setzten sich in der Regel zusammen aus
- dem Kaufpreis für die Immobilie einschließlich übernommener Belastungen,
- die Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr einschließlich Mehrwertsteuer),
- die Kosten für den Vertragsabschluß (Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren).
Ferner kann man evtl. anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen. Diese Anschaffungskosten sind ggf. in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig.
|
|