Das Grundbuch ist ein beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei sog. Abteilungen, die Auskunft geben über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, sowie über die Eigentumsverhältnisse und welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d.h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden. Erst durch die Eintragung in das Grundbuch erfolgt beim Kauf der Eigentumsübergang.
(siehe auch Grundbuch, Gliederung)
|
|